Amtlicher Sehtest für den Führerschein

Wenn Sie Ihren Führerschein machen wollen, steht ein Sehtest auf Ihrem Programm. Für den Erwerb eines Führerscheins darf ein bestimmter Sehschärfenwert nicht unterschritten werden, damit Sie beim Fahren klar sehen und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden. In der deutschen Fahrerlaubnisverordnung (§ 12 Abs. 2 FeV) steht: „Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L oder T haben sich einem Sehtest zu unterziehen." Wenn Sie anschließend eine Sehtest-Bescheinigung bei der Führerscheinstelle vorlegen, die das Erreichen der vorgeschriebenen Mindestsehschärfe bescheinigt, können Sie den Führerschein machen.

Ganz Wichtig: Paß oder Personalausweis und ggf. Bille oder Kontaktlinsen mitbringen!

Dauer:
wenige Minuten - bei jedem Erste-Hilfe-Kurs ist die Abnahme des Sehttests möglich

Kosten:
15,00 €

 

Der erforderliche amtliche Sehtest für den Führerschein, kann bei jedem Kurs von uns absolviert werden. Bitte beachten Sie, dass es nur für folgende Führerscheinklassen möglich ist: A, A1, A2, AM, B, BE, L und T.

Für die Führerscheinklassen C und D (LKW und Bus) wenden Sie sich bitte an einen Augenarzt, da hier ein ärztliches Gutachten vorgeschrieben ist.