Allgemeine Geschäftsbedingungen / Teilnahmebedingungen

für alle Aus- und Fortbildungsangebote

 

§ 1 Geltungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Aus- und Fortbildungsmaßnahmen des sozialen Bildungswerks Florian Deisböck - im folgenden auch Veranstalter genannt. Umfasst sind sowohl planmäßig angebotene Aus- und Fortbildungsinhalte, als auch Angebote die auf Grund einer speziellen Anforderung durch den Kunden gebucht werden (spezielle Dienstleistung).

§ 2 Buchung und Anmeldung

Die Buchung erfolgt schriftlich über das auf den Internetseiten veröffentlichte Buchungssystem beim Veranstalter oder persönlich bei Beginn des jeweiligen Kurses beim Kursleiter. Die Buchung ist erst dann wirksam, wenn eine Buchungsbestätigung seitens des Veranstalters oder durch einen Erfüllungsgehilfen erfolgt ist. Der Veranstalter oder dessen beauftragten Vertretung bearbeitet eingehende Anfragen nach dem jeweiligen Eingangsdatum.

Teilnahmeberechtigt sind nur die Personen, welche eine Anmeldung getätigt haben und hierfür, vom Veranstalter, eine schriftliche Anmeldebestätigung erhalten haben (E-Mail). Auf Grund des beschränkten Platzangebots, diese können auch regional unterschiedlich ausfallen, kann der jeweilige Kursleiter eine Teilnahme ohne vorherige Buchung/Anmeldung ablehnen. 

Mit der Angabe aller zur Anmeldung benötigten persönlichen Daten, geben Sie eine eindeutige Willenserklärung zum Abschluss eines Dienstvertrags, gemäß §611 BGB, ab. Alle von Ihnen gemachten Angaben müssen der Wahrheit entsprechen. Auch wenn die Buchung durch Dritte getätigt wird, kommt ein Dienstvertrag zwischen der angemeldeten Person und uns zustande. Buchungen durch Dritte sind zulässig, sie handeln jedoch im Auftrag der angemeldeten Person. 

§ 3 Fälligkeit der Kursgebühren

Die vereinbarte Kursgebühr ist mit erfolgter Buchung, der Aus- oder Fortbildung oder der angebotenen speziellen Dienstleistung, fällig. Dem Veranstalter ist es freigestellt auch Vorkasse zu verlangen.

§ 4 Widerruf

Ein Recht auf Widerruf ist gemäß §312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen, sofern diese sich auf einen spezifischen Termin oder Zeitraum beziehen (öffentliche, frei buchbare Termine mit Kapazitätsgrenzen) - unberührt bleiben die vereinbarten Stornierungsregelungen gemäß § 6 "Stornierungsgebühren".
Ansonsten haben Sie das Recht, den Vertrag binnen 14 Tage ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen (E-Mail, postalischer Brief oder über das vom Veranstalter bereitgestellte Kontaktfomular unter 1-hilfe-kurse.de/kontakt).

§ 5 Absage des Kurses

Der Veranstalter ist berechtigt, die Aus- oder Fortbildung abzusagen, soweit die Mindesteilnehmerzahl von 14 Teilnehmern nicht erreicht wird. Der Veranstalter ist berechtigt, die Aus- oder Fortbildungsveranstaltung aus wichtigem Grund kurzfristig abzusagen. Als wichtiger Grund gelten insbesondere die kurzfristige Erkrankung des Kursleiters, sowie alle Fälle höherer Gewalt. Der Veranstalter informiert den Kunden unverzüglich von der Absage des Kurses. Im Falle der Absage einer Aus- oder Fortbildungsveranstaltung durch den Veranstalter, werden bereits geleistete Kursgebühren durch den Veranstalter in voller Höhe zurückgewährt. Sonstige Kosten, z.B. durch betriebliche Umstellungen oder Unannehmlichkeiten seitens des Kunden, können dem Veranstalter nicht auferlegt werden.

§ 6 Stornogebühren

Bei öffentlichen Kursen (auf der Website frei buchbare Kurse), welche nicht explizit durch einen Kunden beauftragt werden, gelten folgende Stornogebühren:

  • Nichterscheinen / Stornierung <18 Stunden vor Kursbeginn: 100 %

Für die weiterhin bestehende Zahlungspflicht ist es unerheblich, aus welchen Gründen Teilnehmende bzw. verbindlich gebuchte Personen nicht am Kurs teilnehmen (Nichterscheinen) oder verspätet stornieren.

Soweit eine Stornierung des Auftrages durch den Kunden erfolgt (bei speziell gebuchten Kursen), werden folgende Teilzahlungen fällig:

  • Absage bis 15 Tage vor Kursbeginn: keine 
  • Absage bis 3 Tage vor Kursbeginn: 50 %
  • Absage weniger als 3 Tage vor Kursbeginn: 75 % 
  • Nichterscheinen / Absage am Tage des Kursbeginns: 100 %

Die genannten Prozentangaben beziehen sich jeweils auf die vereinbarte Kursgebühr, die aktuellen Preise werden auf der Internetseite veröffentlicht. Soweit dem Kunden ein gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht, bleiben die Ansprüche des Kunden auf Rückgewähr bereits geleisteter Zahlungen unberührt. Soweit eine Leistung des Kunden bereits erfolgt ist, erfolgt eine Rückgewähr des überschießenden Betrages durch den Veranstalter.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Veranstalter, im Falle einer Stornierung, auch wirklich Kenntnis davon bekommt.

§ 7 Mindestteilnehmer

Sollte der Kunde die vereinbarte Mindesteilnehmerzahl am Aus- oder Fortbildungstag nicht zu Verfügung stellen, werden die Minderteilnehmer dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Rechnungsstellung erfolgt im Anschluss der Veranstaltung und wird mit einem Betrag pro fehlender Person ausgewiesen. Eine Berechnung der Minderteilnehmer erfolgt nur bei speziell vom Kunden beauftragten Kursen (z.B. Inhouse-Veranstaltungen), nicht bei öffentlichen Kursen. Soweit nichts anderes mit dem Kunden schriftlich vereinbart wurde, gilt eine Mindestteilnehmerzahlen von 14 tatsächlich anwesenden Personen pro Schulung. Die aktuelle, für das Geschäftsjahr gültige, Kursgebühr pro Person können der Internetseite entnommen werden. Nicht aufgeführte Orte bzw. Gebiete bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Bei Inhous-Veranstaltungen ist der Kunde verpflichtet geeignete Räumlichkeiten mit einer Mindestraumgröße von 4qm pro Teilnehmer und 10 qm Demonstrationsfläche bereitzustellen.

§ 8 Haftungsbeschränkung

Der Veranstalter haftet dem Kunden gegenüber für eine Verletzung an Leib, Leben oder Gesundheit, soweit diese auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten seitens des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht. In sonstigen Fällen ist die Haftung des Veranstalters auf grob fahrlässiges und vorsätzliches Handeln beschränkt.

§ 9 Anweisungen der Kursleitung

Der Kursteilnehmer ist verpflichtet Weisungen der Kursleitung, insbesondere im Rahmen von praktischen Übungseinheiten unbedingt Folge zu leisten. Soweit der Kursteilnehmer den Weisungen der Kursleitung keine Folge leistet, kann diese den Kunden im Einzelfall des Kurses verweisen. Ansprüche auf Rückvergütung gegen den Veranstalter bestehen in diesen Fällen nicht und eine Zahlungspflicht bleibt bestehen.
Der Kursteilnehmer ist verpflichtet, die Kursleitung auf körperliche Einschränkungen oder Krankheiten hinzuweisen, soweit diese die Möglichkeit zu praktischen Übungen einschränken und/oder eine besondere Verletzungsgefahr begründen.

§ 9a Mitwirkungspflicht der Teilnehmer am Infektionsschutz 

Der Kursteilnehmer ist auch verpflichtet aktiv an den Infektionsschutzmaßnahmen des Veranstalters mitzuwirken. Die aktuellen Hinweise sind jederzeit unter "Infektionsschutz" und der Buchung/Anmeldung ersichtlich, diese sind bindend. Bei Fragen wenden Sie sich umgehend an den Kursleiter oder im Vorfeld bei uns telefonisch bzw. per E-Mail. Praktische Übungen sind so gestaltet, dass ein Infektionsrisiko minimiert, jedoch nicht ausgeschlossen ist. Es wird empfohlen ausschließlich mit vollständig bekleideter Haut und einer Atemschutzmaske (Mund-Nase-Schutz) daran teilzunehmen. Allgemeine Hygienemaßnahmen sind zu beachten. Im Falle einer Zuwiderhandlung und Nichtbeachtung der Anweisungen unserer Kursleiter, ist dieser berechtig den Teilnehmer vom Kurs auszuschließen. Ein derartiger Ausschluss entbindet den Teilnehmer nicht von seiner vollständigen Zahlungspflicht.

§ 10 Ausbildungsinhalte / Kursleitung

Der Veranstalter orientiert die Inhalte seiner Ausbildungsangebote am jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft. Aus diesem Grund ist eine kurzfristige Änderung der Kursinhalte ausdrücklich vorbehalten. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Kursleiter. Der Veranstalter ist lediglich verpflichtet, eine fachlich geeignete Kursleitung sicherzustellen. Soweit eine bestimmte Person als Kursleitung ausdrücklich vereinbart wurde, ist der Veranstalter im Falle einer kurzfristigen und unvorhersehbaren Verhinderung des Kursleiters berechtigt, einen gleichwertigen Ersatzreferenten zu stellen.

§ 11 Besondere Kurse

Soweit durch den Kunden eine nicht planmäßige Ausbildungsveranstaltung gebucht wird, hat dies schriftlich zu erfolgen (E-Mail). Der Kunde ist verpflichtet dem Veranstalter oder dessen benannten Vertreter die voraussichtliche Teilnehmerzahl, die Zielgruppe, sowie eventuelle Besonderheiten mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet dem Veranstalter auf Anfrage sämtliche zur Planung und Durchführung der Ausbildungsveranstaltung Informationen zur Verfügung zu stellen.

§ 12 Informationspflicht des Kunden

Soweit der Kunde den entsprechenden Ausbildungsinhalt aus bestimmtem Grund (z.B. Führerschein) benötigt, so ist er verpflichtet sich eigenständig über die benötigten Ausbildungsinhalte zu informieren.

§ 13 Salvatorische Klausel

Soweit eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollte, bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt.

 

 

Hinweis: Der §9a „Mitwirkungspflicht der Teilnehmer am Infektionsschutz“ wurde auf Grund der akuten Ausbreitung des SARS-CoV2 Virus am 26.04.2020 hinzugefügt und soll Klarheit darüber verschaffen, dass jeder Teilnehmer eine Mitwirkungspflicht, auch im Rahmen eines vorbeugenden Infektionsschutzes, in Erste Hilfe Aus- und Fortbildungsveranstaltung hat.

 

(Aktuelle Fassung mit allgemeinen Stand vom 01.01.2007 - Einführung/Erweiterung um den §8a "Mitwirkungspflicht der Teilnehmer am Infektionsschutz": 26.04.2020)