Inhouse-Schulungen - der Kurs bei Ihnen

Notfalltraining und Erste-Hilfe Aus- oder Fortbildungen sind auch in Ihrer Praxis, Betrieb oder Verein möglich. Hierzu müssen Sie nur geeignete Räume zur Verfügung stellen.

Unser Einzugsgebiet für Inhouse-Schulungen sind:

  • Landkreis Rosenheim 
  • Landkreis Miesbach 

Unser Kursangebot für Inhouse-Schulungen:

Wir rechnen Inhouseschulungen je nach Aufwand und Entfernung als Gruppenpauschalen ab. Gerne erhalten Sie ein individuelles Angebot - kontaktieren Sie uns hier.

Keine Inhouse-Schulungen für betriebliche Ersthelfende

Vergütungsregelungen der Berufsgenossenschaften nicht mehr kostendeckend

Der von den Unfallversicherungsträgern (Berufsgenossenschaften) angebotene Pauschalbetrag für 2023 unterschreitet deutlich die notwendige Wirtschaftlichkeitsgrenze. Damit sind Personal-, Verbrauchs- und Betriebskosten, mit Erste-Hilfe- Aus- und Fortbildungen gemäß DGUV Vorschrift 1, nicht mehr gedeckt.

Wir bieten daher keine Aus- oder Fortbildung für betriebliche Ersthelfende gemäß DGUV Vorschft 1 mehr an. Bitte beachten Sie, dass bei unseren öffentlichen Kursterminen keine Abrechnung mit den Berufsgenossenschaften durchgeführt werden, dies sind ausschließlich selbstzahler Schulungen und können auch nicht gegenüber der Berufsgenossenschaft geltend gemacht werden.