Erste Hilfe Kurs für betriebliche Ersthelfende
Aus- und Fortbildungen
Keine Schulungen für betriebliche Ersthelfende
Vergütungsregelungen der Berufsgenossenschaften nicht mehr kostendeckend
Der von den Unfallversicherungsträgern (Berufsgenossenschaften) angebotene Pauschalbetrag für 2023 unterschreitet deutlich die notwendige Wirtschaftlichkeitsgrenze. Damit sind Personal-, Verbrauchs- und Betriebskosten, mit Erste-Hilfe- Aus- und Fortbildungen gemäß DGUV Vorschrift 1, nicht mehr gedeckt.
Wir bieten daher keine Aus- oder Fortbildung für betriebliche Ersthelfende gemäß DGUV Vorschft 1 mehr an. Bitte beachten Sie, dass bei unseren öffentlichen Kursterminen keine Abrechnung mit den Berufsgenossenschaften durchgeführt werden, dies sind ausschließlich selbstzahler Schulungen und können auch nicht gegenüber der Berufsgenossenschaft geltend gemacht werden.