Erste Hilfe Kurs für betriebliche Ersthelfende

Aus- und Fortbildungen

Jedes in Deutschland tätige Unternehmen (Betrieb) ist nach derzeit gültigen Rechtsvorschriften verpflichtet ausgebildete Ersthelfer im Unternehmen vorzuhalten. Und dies gilt bereits ab zwei Angestellten, je nach der Anzahl von Mitarbeitern wächst auch die entsprechende Anzahl der Ersthelfer, die vorzuhalten ist. 

Als Unternehmen sind Sie nach dem Sozialgesetzbuch VII, dem Arbeitsschutzgesetz und nach den Grundsätzen der Prävention der Berufsgenossenschaft verpflichtet Ersthelfer auszubilden und regelmäßig fortzubilden. 

Aber nicht nur die einschlägigen Rechtsvorschriften sollten Ihr Antrieb sein, eine ausreichende Anzahl betrieblicher Ersthelfer in Ihrem Betrieb zu etablieren - auch die Aspekte der Menschlichkeit zählen hier! Es ist immer schlimm wenn etwas passiert, wäre es da nicht sinnvoll Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu haben, die mit solchen extrem Situationen umgehen und ein Leben retten können?  

Dauer:

  • Ausbildung: 9 Unterrichtseinheiten (UE)
  • Fortbildung: 9 Unterrichtseinheiten (UE) -  alle zwei Jahre 

Kursinhalte: (Auszug)

  • Eigene Sicherheit/eigenes Schutzverhalten z.B. Absichern einer Unfallstelle
  • Notruf absetzen
  • Rettung aus einem Gefahrenbereich
  • Maßnahmen zur psychischen Betreuung und zum Wärmeerhalt
  • Wundversorgung
  • Bedrohliche Blutungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen
  • Maßnahmen bei Knochenbrüchen und Gelenkverletzungen
  • Kontrolle des Bewusstseins
  • Kontrolle der Atmung
  • Seitenlage
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung
  • Einsatz eines automatisierten externen Defibrillators (AED)
  • Hirnbedingte Störungen erkennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen
  • Atemstörungen erkennen
  • Kreislaufbedingte Störungen erkennen

Unsere öffentlichen Kurstermine für betriebliche Ersthelfende:

Für geschlossene Gruppen können Sie ab 14 Personen einen individullen Schlungstermin vereinbaren, dieser kann auch in Ihrem Unternehmen stattfinden. Bitte setzen Sie sich telefonisch oder über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung.

Wir führen diese Kurse im Auftrag der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) durch, unsere QSEH-Kennziffer lautet: 8.1647

Sollten Sie eine Kursgebührabrechnung mit der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft wünschen, muss am Kurstag das gültige BG Abrechnungsformular vollständig ausgefüllt und im Original vorgelegt werden. Ein nachreichen der Abrechnungsformulare ist nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass einige Berufsgenossenschaften die Kosten nur mit vorheriger Genehmigung übernehmen.

Auf Grund einer anhaltenden sehr schlechten Zahlungsmoral der  Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), führen wir für deren Mitgliedsunternehmen keine Aus- oder Fortbildungen mit Direktabrechnung mehr durch. Sollten Ihr Unternehmen bei der BGW Pflichtversichert sein, müssen Sie die Kosten für unsere Schulung selbst tragen. 




 
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